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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.01.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12

-tb- Am 20.8.2014 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) den Entwurf ED/2014/3 für die Anpassung des IAS 12 „Ertragssteuern“ veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Alerts/Publication/Pages/IASB-publishes-proposed-amendments-to-IAS-12-Income-Taxes-August-2014.aspx). Ziel der vorgeschlagenen Änderung ist die Klarstellung der Bilanzierung von latenten Steueransprüchen, die sich aus zum Zeitwert bewerteten Fremdkapitalinstrumenten ergeben. Diesbezüglich hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nun ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB bekanntgegeben (http://www.efrag.org/Front/n1-1426/EFRAG-s-final-comment-letter-on-the-IASB-proposed-amendments-to-IAS-12-Recognition-of-Deferred-Tax-Assets-for-Unrealised-Losses.aspx). Darin bekräftigt die EFRAG ihre grundsätzliche Unterstützung der Vorschläge, wobei sie gleichzeitig auch ergänzenden Hinweise und Empfehlungen gibt, die bei der endgültigen Ausgestaltung der Änderungen berücksichtigt werden sollten. Die gesamte Stellungnahme an den IASB stellt die EFRAG auf ihrer Internetseite zur Verfügung (http://www.efrag.org/files/IAS%2012%20Recognition%20of%20DTAs%20for%20Unrealised%20Losses/EFRAG_Final_Comment_Letter_on_Proposed_Amendments_to_IAS_12.pdf).

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