IDW: Stellungnahme zu geplanten Änderungen im KWKG
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wä̈rme-Kopplung und zur Eigenversorgung abgegeben. Darin regt das IDW die folgenden Punkte an:
- Aufnahme einer Übergangsregelung für Betreiber von Wärme- und Kältenetzen, die auf Basis eines prognostizierten KWK-Wärmeanteils einen Antrag beim BAFA auf Förderung eingereicht haben und noch von einem Schwellenwert von 60% statt 75% ausgingen,
- Vereinfachung der Übergangs- bzw. Nachzahlungsregelung des § 36 E-KWKG für sog. C-Kunden (Unternehmen des produzierenden Gewerbes i.S.d. § 26 Abs. 2 Satz 2 KWKG), die nach der Neuregelung nicht mehr begünstigt werden,
- Anpassung der bisherigen Verweisung auf den Ausgleichsmechanismus in der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 Abs. 2 Satz 15 StromNEV) sowie im Energiewirtschaftsgesetz (§ 17f Abs. 1 und 5 EnWG), insb. für die stromintensiven Unternehmen, die begünstigt werden sollen.
Wegen der vielen offenen Frage bei stromintensiven Unternehmen hofft der IDW Arbeitskreis "Prüfung nach KWKG & EEG", dass bald ein Regierungsentwurf vorgelegt wird, der mehr Klarheit bringt und als Entscheidungsgrundlage dienen kann.
(IDW Aktuell vom 6.10.2016)