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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.07.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Bankenverband: Stellungnahme zu den am 17.6.2014 veröffentlichten Details des Comprehensive Assessments

Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, bekräftigt mit Blick auf die heute veröffentlichten Details des Comprehensive Assessments die Bedeutung von guter Kommunikation: "Wir sind alle gut beraten, Banken, die die von der Europäischen Zentralbank (EZB) geforderte harte Kernkapitalquote von 8 Prozent nicht erreicht haben, nicht als ‚Durchfaller‘ abzustempeln." Denn Grundlage von Comprehensive Assessment, Asset Quality Review (AQR) wie Stresstest seien Ergebnisse vom Jahresende 2013. Es handele sich also um eine stichtagsbezogene Betrachtung.

Erfreulich sei, dass die EZB ausdrücklich anerkannt habe, dass die Kreditinstitute seitdem viel unternommen haben, um ihre Eigenkapitalbasis weiter auszubauen. "Es ist folgerichtig, dass die EZB jetzt auch die von den Banken durchgeführten Kapitalmaßnahmen nach dem 31.12.2013 berücksichtigen wird", so Kemmer.

Die privaten Banken sind derzeit dabei, die Vorgaben der EZB genau zu analysieren. Das Projekt der umfassenden Bilanzbewertung (auf englisch Comprehensive Assessment oder kurz CA), sei für beide Seiten - EZB wie Banken - ein schwieriges und komplexes Unterfangen. Kemmer betont: "Wir erhoffen uns von der EZB einen zeitnahen konstruktiven Dialog mit den Banken - auch über die AQR-Ergebnisse. Die nun veröffentlichten Details sind sowohl inhaltlich als auch zeitlich durchaus ambitioniert und dürften die Banken vor große Herausforderungen stellen."

Sehr hilfreich sei dabei, dass die EZB heute das Verfahren zur Veröffentlichung der Ergebnisse der umfassenden Bilanzbewertung bekanntgegeben habe. Kemmer: "Die EZB ist erkennbar bestrebt, damit Klarheit und Sicherheit zu schaffen. Dies ist nicht nur wichtig für Marktteilnehmer und Aufseher, sondern trägt auch zur Finanzstabilität und einem zurückkehrendem Vertrauen in die Solvenz der europäischen Banken bei."

Zu einer vertrauensvollen Kommunikation untereinander trage zudem auch bei, dass sowohl die EZB als auch die nationalen Aufsichtsbehörden (kurz NCAs) Teilergebnisse und vorläufige Resultate mit den einzelnen Banken vorab besprechen wollen. "Dies stärkt die Belastbarkeit des Verfahrens und der Ergebnisse." Dennoch bleibe die Frage, ob sich hieraus nicht Anforderungen an die ad-hoc Publizität einzelner Banken ergeben. Kemmer kritisiert zudem: "Wann allerdings genau die Banken über die Ergebnisse informiert werden sollen, bleibt weiterhin unklar." Sollte die Frist nur 48 Stunden betragen, so wäre dies für die Banken völlig unzureichend, um die Ergebnisse und das Verfahren bewerten und auf Richtigkeit hin überprüfen zu können.

"Auch die vorgesehen Zwei-Wochen-Frist zur Vorlage eines Plans, um festgestellte Kapitallücken zu schließen, ist zu kurz bemessen", so Kemmer. Die Banken führten zwar kontinuierlich Kapitalplanungen durch, diese hätten aber andere Aufgaben. "Wer Kapitallücken schließen will, braucht erheblich mehr Zeit - beispielsweise mit dem Verkauf von Portfolien", plädiert Kemmer für einen langfristigeren Vorlauf.

(PM Bankenverband vom 17.7.2014)

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