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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.03.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BStBK: Stellungnahme zu IFRS für kleine und mittlere Unternehmen

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hält die Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards für den Mittelstand, wie sie derzeit auf EU-Ebene diskutiert wird, in Deutschland für abwegig. Dies macht sie im Rahmen der EU-Konsultation zum Thema „IFRS for SME“ deutlich. Bei der Konsultation wird gefragt, wie der IFRS für KMU beurteilt wird und welche Bedeutung ihm beigemessen wird bei der Überarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinie (sog. Bilanzrichtlinien). Die Bundesregierung sollte sich aus Sicht der BStBK bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass die anstehende Überarbeitung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien in praxistauglicher Weise erfolgt.

Deutschland habe mit der vor kurzem verabschiedeten Bilanzrechtsreform eine weite Öffnung des Handelsrechts für IFRS bewusst vermieden. Erforderlich sei damit nach wie vor ein Einzelabschluss nach HGB, der dem Gläubigerschutz, der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung diene. Für den Mittelstand würde die Anwendung des IFRS für KMU in der Praxis die Erstellung eines weiteren Abschlusses bedeuten. Die Unternehmen hätten damit zusätzliche Kosten zu tragen, jedoch keinerlei Nutzen.

Darüber hinaus lehnt die BStBK das Vorgehen aus formalen Gründen ab. Die Normsetzung auf einem so wichtigen Gebiet wie der Rechnungslegung sollte nicht dem International Accounting Standards Board (IASB) als privatem Standardsetzer überlassen werden, sondern den demokratisch legitimierten Weg gehen.

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