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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.04.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zu ED/2015/9

-tb- Am 19.11.2015 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) den Entwurf mehrerer kleinerer Anpassungen an IAS 40 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Investment-Property-under-construct-invetory-investment-change-in-use/Exposure-Draft-November-2015/Pages/Exposure-Draft-and-Comment-letters.aspx). Der Entwurf ED/2015/9, der auf der Internetseite des IASB zur Verfügung steht (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Investment-Property-under-construct-invetory-investment-change-in-use/Exposure-Draft-November-2015/Documents/ED-Transfers-of-Investment-Property_Proposed-amendment-to-IAS-40.pdf), beabsichtigt insbes. die Klarstellung des Standards im Hinblick auf die Umgliederung von Immobilien in die respektive aus der Kategorie der Renditeimmobilien. In ihrer nun veröffentlichten Stellungnahme begrüßt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die Vorschläge des IASB, da sie aus ihrer Sicht zur Reduktion von Divergenzen in der Rechnungslegungspraxis beitragen wird (http://www.efrag.org/Front/n1-1660/EFRAG-s-comment-letter-and-feedback-statement-on-the-IASB-s-ED-2015-9-Transfers-of-Investment-Property.aspx). Neben der Stellungnahme stellt die EFRAG auf ihrer Internetseite auch eine Zusammenfassung der diesbezüglich bei ihr eingegangenen Kommentare bereit.

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