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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.10.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
ESMA: Stellungnahme zu ED/2015/6

 

-tb- Nachdem der neue Rechnungslegungsstandard zur Umsatzerfassung (IFRS 15) am 28.5.2014 erstmals in seiner finalen Fassung herausgegeben wurde (http://www.ifrs.org/Alerts/ProjectUpdate/Pages/IASB-and-FASB-issue-converged-Standard-on-revenue-recognition-May-2014.aspx), veröffentlichte der International Accounting Standards Board (IASB) am 30.7.2015 erneute Vorschläge für die Anpassung des Standards, die der Klarstellung der verabschiedeten Regelungen dienen sollen (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-proposes-clarifications-to-revenue-Standard.aspx). Gemäß ED/2015/6, der die Vorschläge des IASB zusammenfasst, sollen sich die Klarstellungen        auf die Identifikation der Leistungsverpflichtungen, Überlegungen zur Unterscheidung zwischen Prinzipal und Agenten sowie bestimmte Sachverhalte im Kontext von Lizenzvereinbarungen beziehen (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Clarifications-IFRS-15-Issues-from-TRG-discussions/Pages/Clarifications-to-IFRS-15-Exposure-Draft-and-Comment-Letters.aspx). Diesbezüglich veröffentlichte die European Securities and Markets Authority (ESMA) nun ihre Stellungnahme gegenüber dem ISAB, worin sie die vorgeschlagenen Klarstellungen begrüßt (http://www.esma.europa.eu/system/files/2015-1518_esma_cl_to_the_iasb_ed_clarifications_to_ifrs_15.pdf). Gleichzeitig appelliert die ESMA an den IASB und den Financial Accounting Standards Board (FASB) weitere Diskussionen, wenn möglich, gemeinsam zu führen, um eine maximale Konvergenz der beiden Regelungen zu erhalten. Die gesamte Stellungnahme kann auf der Internetseite der ESMA eingesehen werden (http://www.esma.europa.eu/page/Comment-letters).

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