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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.11.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
ESMA: Stellungnahme zu ED/2015/3

-tb- Am 28.5.2015 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) den Vorschlag ED/2015/3 für eine überarbeitete Version des Rahmenkonzepts zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Conceptual-Framework/Pages/Conceptual-Framework-Exposure-Draft-and-Comment-letters.aspx). Mit der überarbeiteten Version des Rahmenwerks soll eine vollständigere und klarere Darstellung der grundlegenden Konzepte der IFRS-basierten Rechnungslegung und damit eine insgesamt verbesserte finanzielle Berichterstattung erreicht werden. Diesbezüglich veröffentlichte die European Securities and Markets Authority (ESMA) nun ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB, in der sie die Vorschläge des IASB zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig weist sie jedoch darauf hin, dass die Vorschläge einige wesentliche Punkte unberücksichtigt lassen. Dies betrifft insbes. die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital sowie die Definition von Leistung. Die gesamte Stellungnahme steht auf der Internetseite der ESMA zur Verfügung (http://www.esma.europa.eu/system/files/2015-1733_esma_cl_-_ed_conceptual_framework_and_update_of_references.pdf).

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