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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.10.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zu ED/2014/2

-tb- Am 11.06.2014 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) den Entwurf ED/2014/2 bezüglich vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“ herausgegeben (http://www.ifrs.org/Alerts/Publication/Pages/Exposure-Draft-Investment-Entities-Applying-the-Consolidation-Exception-June-2014.aspx). Die darin vorgeschlagenen Anpassungen betreffen die Bilanzierung der Tochterunternehmen bei Investmentgesellschaften und dienen der Klarstellung einzelner Bestimmungen in den entsprechenden Standards. Diesbezüglich veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nun ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB (http://www.efrag.org/Front/n1-1388/EFRAG-s-Comment-Letter-on-the-IASB-s-Exposure-Draft-Investment-Entities--Applying-the-Consolidation-Exception--ED-2014-02-.aspx). Darin begrüßt sie grundsätzlich die Anstrengungen des IASB zur Klarstellung der zugrundeliegenden Regelungen, kritisiert aber gleichzeitig auch einzelne Vorschläge. Konkret befürchtet die EFRAG, dass die Umsetzung der Änderungsvorschläge unter gewissen Umständen zu einem Verlust von relevanten Informationen führen könnte, falls Investmentgesellschaften bei der Konsolidierung nur die Tochterunternehmen berücksichtigen müssten, die selbst keine Investmentgesellschaften sind. Die gesamte Stellungnahme kann auf der Internetseite der EFRAG eingesehen werden (http://www.efrag.org/files/ED%20Investment%20Entities%20-%20Applying%20Consolidation%20Exception%20-%20Amendments%20to%20IFRS%2010%20and%20IAS%2028/EFRAG_Comment_Letter_to_IASB_-_Investment_Entities_Consolidation_Exception.pdf).

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