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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.09.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme an den IASB zum DP/2017/1 Disclosure Initiative – Principles of Disclosure

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)  hat am 27.9.2017 seine Stellungnahme an den IASB zum IASB-Diskussionspapier DP/2017/1 Disclosure Initiative – Principles of Disclosure übermittelt. In Ergänzung hat das DRSC auch seine Stellungnahme an EFRAG übermittelt, in der sich der IFRS-Fachausschuss den Zusatzfragen von EFRAG zum IASB-Diskussionspapier widmet.

In seiner Stellungnahme an den IASB stimmt das DRSC der im Diskussionspapier zugrunde liegenden Problembeschreibung generell zu und hinterfragt kritisch die vorläufige Sichtweise von EFRAG, dass die Problematik von disclosure overload nicht ausreichend betont wird.

Es wird vom DRSC zudem darauf verwiesen, dass sich nicht alle skizzierten Problempunkte für eine effektivere und effizientere Kommunikation von Abschlussinformationen im IASB-Aufgabenbereich adressieren lassen.

Obwohl die Problembeschreibung im Diskussionspapier als sachgerecht angesehen wird, bemängelt das DRSC in seiner Stellungnahme, dass wichtige Sachverhalte nicht bzw. nur ungenügend thematisiert werden. So fehlt es beispielsweise einer grundsätzlichen Debatte hinsichtlich des Detailierungsgrads für Anforderungen zu Anhangangaben in den IFRS-Vorschriften.

Ebenso vermisst das DRSC im Diskussionspapier eine Diskussion zur elektronischen Berichterstattung und ihren möglichen Einfluss auf die IFRS-Vorgaben.

In der Stellungnahme wird auch in Ergänzung zur Adressierung der Detailfragen im Diskussionspapier erörtert, dass sich ein Teil der Disclosure-Problematik auf die Entwicklung und Formulierung von Vorschriften für Anhangangaben durch den IASB zurückführen lässt. In diesem Kontext betont das DRSC, dass für eine Verbesserung der Berichterstattung von Anhangangaben eine ganzheitliche Überprüfung aller Anforderungen durch den IASB im Fortgang des Projekts notwendig erscheint.

(www.drsc.de)

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