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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.03.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BR: Stärkung der Verbraucherrechte im Finanzsektor

Der Bundesrat (BR) hat am 5.3.2010 zum Gesetzentwurf zur Ausführung der EU-Ratingverordnung Stellung genommen und eine Stärkung der Verbraucherrechte auf den Finanzmärkten gefordert. Die Länder vertreten die Auffassung, dass die Offenlegungspflicht der Wertpapierfirmen für Provisionen und Gebühren gegenüber dem Verbraucher zu verbessern ist. Diese seien in transparenter Form vor Vertragsabschluss sowohl prozentual als auch im Gesamtbetrag anzugeben.

Außerdem fordert der Bundesrat, auch die Anforderungen an die Ausbildung, Qualifikation, Registrierung, Haftung und Aufsicht von Finanzvermittlern möglichst umfassend rechtlich zu verankern.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass Deutschland den Verpflichtungen aus der EU-Ratingverordnung nachkommen kann. Im Rahmen der Finanzmarktkrise haben die Ratingagenturen nach allgemeiner Auffassung die verschlechterte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht und diese nicht rechtzeitig angepasst, als sich die Krise bereits zugespitzt hatte. Um ein solches Versagen der Agenturen in Zukunft verhindern zu können, sieht die EU Maßnahmen in den Bereichen Interessenkonflikte, Ratingqualität, Transparenz und interne Führungsstruktur der Ratingagenturen vor.

Die Beaufsichtigung dieser Pflichten obliegt zunächst den nationalen Aufsichtsbehörden. Eine Übertragung der Aufsichtsbefugnisse auf die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ist erst für den 1.1.2011 vorgesehen.

Daher ist zunächst national eine zuständige Behörde für die Beaufsichtigung zu benennen. Ferner sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, wirksame und abschreckende Sanktionen festzulegen, um Verstöße gegen die Vorgaben der EU ahnden zu können.

Der Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur VO (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.9.2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung), Drs. 33/10 (Beschluss), bestimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als zuständige Behörde für die Aufsicht über die Agenturen und legt einen Katalog von Bußgeldvorschriften fest, der bei Pflichtverstößen greifen soll.
(www.bundesrat.de)

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