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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
16.01.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: Staatliche Beihilfen – neue Vorschriften für Risikofinanzierungen erlassen

Die EU-Kommission hat neue Leitlinien erlassen, in denen die Voraussetzungen für Beihilfen festgelegt sind, mit denen die Mitgliedstaaten europäischen KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung den Zugang zu Finanzierungen erleichtern können. Die Risikofinanzierungsleitlinien sind Teil der Strategie der Kommission zur Modernisierung des EU-Beihilferechts, die auf die Förderung des Wachstums im Binnenmarkt abzielt. Dies soll durch wirksamere Beihilfemaßnahmen und eine Konzentration der Beihilfenkontrolle seitens der Kommission auf die Fälle mit den stärksten Auswirkungen auf den Wettbewerb erreicht werden (siehe IP/12/458). Die Leitlinien treten am 1.7.2014 in Kraft.
Kernpunkte der neuen Risikofinanzierungsleitlinien:
Mehr Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten zur Gewährung von Beihilfen: Die neuen Leitlinien haben einen radikal erweiterten Anwendungsbereich, der nun i) KMU, ii) kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung und iii) innovative Unternehmen mittlerer Kapitalisierung umfasst. Für Beträge über 15 Mio. EUR pro Unternehmen sind in den Leitlinien Kriterien für die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt festgelegt, da Beihilfen unterhalb dieses Schwellenwerts (der bisher bei 1,5 Mio. EUR pro Jahr und pro Unternehmen lag) mit der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO; siehe IP/13/1281) von der vorherigen Prüfung durch die Kommission befreit werden.
Breiteres Spektrum zulässiger Finanzinstrumente – darunter Beteiligungen, beteiligungsähnliche Investitionen, Darlehen und Garantien –, um das Marktgeschehen besser widerzuspiegeln. Die Finanzintermediäre und Investmentfonds werden daher Unternehmen Finanzierungen in der Höhe und in der Form anbieten können, die ihrer Entwicklungsphase und dem Wirtschaftszweig, in dem sie tätig sind, am besten entspricht.
Auf Entwicklungsphase und Risiken des Unternehmens zugeschnittene obligatorische Beteiligung privater Investoren: Mit einer solchen Beteiligung parallel zu den öffentlichen Investoren wird sichergestellt, dass Beihilfemaßnahmen dazu dienen, private Mittel zu mobilisieren und nicht zu ersetzen. Allerdings beträgt die Mindestbeteiligung privater Investoren nun zwischen 10 % und 60 %, je nach Alter und Risiken des Unternehmens. Dadurch können Unternehmensgründungen von öffentlicher Seite stärker unterstützt werden, wenn die privaten Märkte für Unternehmensfinanzierungen weniger bereit sind, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Bei Unternehmen in der Seed- und Start-up-Phase vor ihrem ersten kommerziellen Verkauf ist nur noch eine private Beteiligung von 10 % vorgeschrieben.
Neue, flexiblere Formen der Förderung alternativer Handelsplattformen: Die Leitlinien erlauben Zuschüsse für die Einrichtung derartiger Plattformen sowie Steueranreize für Investoren, die Aktien von auf solchen Plattformen notierten KMU erwerben.
Mehr Flexibilität und klarere Voraussetzungen für Steueranreize für Investoren: Steueranreize für natürliche Personen werden von der Anmeldepflicht befreit. Ergänzend dazu sind in den Leitlinien die Voraussetzungen für Steueranreize für Unternehmensinvestoren festgelegt.
Der Wortlaut der neuen Leitlinien ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/competition/state_aid/modernisation/index_en.html#risk_finance
(PM EU-Kommission vom 15.1.2014)

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