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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.03.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Rückmeldungen zur Stellungnahme zu DI/2015/1

-tb- Am 21.10.2015 hatte das IFRS Interpretations Committee DI/2015/1 veröffentlicht, der Vorschläge zur Interpretation von IAS 12 „Ertragssteuern“ enthält und klarstellen soll, wie die Unsicherheit über die ertragssteuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte bei der Bilanzierung der Ertragssteuern zu berücksichtigen ist (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/IAS-12-Measurement-income-tax-uncertain-tax-position/Draft-Interpretation-October-2015/Pages/default.aspx). Diesbezüglich hatte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ihre endgültige Stellungnahme am 12.2.2016 veröffentlicht, in der sie die Vorschläge ausdrücklich begrüßt (http://www.efrag.org/Front/n1-1645/EFRAG-s-Comment-Letter-on-the-Draft-IFRIC-Interpretation-DI-2015-1-Uncertainty-over-Income-Tax-Treatments.aspx). Im Nachgang veröffentlichte die EFRAG auf ihrer Internetseite nun eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, die sie im Hinblick auf ihren ursprünglichen Stellungnahmeentwurf erhalten hatte (http://www.efrag.org/Front/n1-1649/Feedback-statement-on-the-Draft-IFRIC-Interpretation-DI-2015-1-Uncertainty-over-Income-Tax-Treatments-.aspx). Darin zeigt sie zudem auf, wie die Rückmeldungen in die Ausarbeitung der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem International Accounting Standards Board (IASB) eingeflossen sind.

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