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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.01.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Regierungsentwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 7.1.2015 den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) veröffentlicht. Der entsprechende Referentenentwurf wurde bereits Ende Juli 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Im Regierungsentwurf wurden u. a. folgende wesentliche Änderungen zum Referentenentwurf vorgenommen:

– Die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwert sowie von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in den Fällen, in denen eine verlässliche Nutzungsdauerschätzung nicht möglich ist, soll – anders als im Referentenentwurf – über einen Zeitraum von zehn Jahren erfolgen.

– Die Befreiungsvoraussetzungen von Personenhandelsgesellschaften nach § 264b HGB werden neu formuliert.

– Aktive latente Steuern sollen in die Berechnung der Bilanzsumme eingehen, was gemäß Referentenentwurf nicht der Fall war.

– Die im Referentenentwurf vorgeschlagene Angabepflicht zu periodenfremden Aufwendungen und Erträgen soll gestrichen werden.

– Die Angabepflichten zu den Erträgen oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung werden an den Wortlaut der EU-Bilanzrichtlinie angepasst.

–    Die Vorschrift des § 309 Abs. 2 HGB bezüglich der Übertragung des negativen Geschäfts- oder Firmenwerts auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird neu gefasst.

(www.drsc.de)

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