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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.01.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Sanio: Reform des Baseler Eigenkapitalstandards steht unter ökonomischem Generalvorbehalt

„Bevor in Basel endgültige Entscheidungen fallen, wird […] noch einige Zeit ins Land gehen, weil die Auswirkungen der einzelnen ins Auge gefassten Änderungen sehr genau untersucht werden müssen, vor allem auch deren kumulative Effekte.“ Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wird zu diesem Zweck im ersten Halbjahr 2010 eine breit angelegte Auswirkungsstudie durchführen. Sein „Instinkt“ – so Sanio – sage ihm, „dass der Baseler Ausschuss allzu hochfliegende Ambitionen wird zurückschrauben müssen, wenn erst einmal die Ergebnisse der weltweiten Proberechnung vorliegen.“

Natürlich seien sich die Aufseher weiter darin einig, die Baseler Eigenkapitalanforderungen zu verschärfen. Niemand werde aber riskieren wollen, durch die neuen Baseler Regelungen eine weltweite Kreditklemme auszulösen. Für ihn stehe deshalb die Reform des Baseler Eigenkapitalstandards unter einem ökonomischen Generalvorbehalt: Bei der Entscheidung darüber, wie hoch die Eigenkapitalanforderungen ausfallen sollen, müsse Rücksicht genommen werden auf die wirtschaftliche Situation, die bei Verabschiedung des neuen Standards herrschte. Dieser dürfe die Banken nicht dazu zwingen, in einem fragilen wirtschaftlichen Umfeld ihre Risiko- Aktiva, also vor allem auch ihr Kreditvolumen, zurückzufahren.

Der BaFin-Präsident sieht darüber hinaus die Notwendigkeit einer großzügig bemessenen Einführungsperiode für die neuen Anforderungen – je nachdem, wie hart die neuen Regeln ausfallen werden, und je nach der dann herrschenden wirtschaftlichen Situation bis zu fünf Jahre.
 
Um dem Ziel der Kapitalerhaltung besser zu genügen als bislang, plädiert Sanio dafür, neue Bilanzierungsregeln für die Risikovorsorge von Banken einzuführen. Nach dem „Expected-Loss-Ansatz“ würden Wertberichtigungen nicht wie bisher erst beim Eintritt von Verlusten angesetzt, sondern Jahr für Jahr kontinuierlich und in dem Maße, wie sie sich den Erwartungen zufolge entwickeln. Dass der „Expected-Loss-Ansatz“ außerhalb des Baseler Ausschusses im IASB ausgearbeitet wird, sieht Sanio nicht als Problem. Wichtig wäre für ihn allerdings, dass weltweit einheitliche Regeln angewendet werden, damit endlich ein „level playing field“ entsteht: „Wir brauchen ein harmonisiertes Bilanzregime, auf das der Weltstandard Basel II aufsetzen kann.“

Bei den Versicherern habe die BaFin festgestellt, dass sie auf die Frage, wie festverzinsliche Wertpapiere und ABS-Papiere bilanziell zu bewerten sind, wenn die Rating-Agenturen sie herabstufen, „leider nicht immer eine einheitliche Antwort gefunden haben“. Die BaFin habe daher mit dem IDW Ende 2009 einen Leitfaden „Bewertung von Schuldtiteln des Kapitalanlagebestandes von Versicherungsunternehmen bei Ratingverschlechterungen“ herausgegeben – vergleichbar der IDW-Verlautbarung zu Aktien von Ende 2008. In dieser Verlautbarung werde der Versicherungsbranche ein einheitliches Bewertungsverfahren bei Ratingverschlechterungen vorgegeben. Die Kernaussage laute: Alle Versicherer haben festverzinsliche Wertpapiere und ABS-Papiere außerplanmäßig abzuschreiben, wenn – bei hinreichender Konkretisierung eines Ausfallrisikos – die Papiere voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert sind.

--> Die vollständige Rede ist hier abrufbar.

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