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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.04.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Parlament: Reform der Abschlussprüfung beschlossen

Das EU-Parlament hat am 3.4.2014 die Reform der Abschlussprüfung in Europa beschlossen.  Dazu sagte Claus C. Securs, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer:


„Am Ende des gut dreijährigen Prozesses der Reform der Abschlussprüfung in Europa liegt nun ein Ergebnis mit Augenmaß vor. Die Wirtschaftsprüferkammer hatte sich von Anfang an in die Diskussion eingebracht. Wir freuen uns, dass wesentliche unserer Vorstellungen berücksichtigt worden sind.


U. a. war uns wichtig, dass die Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse nicht wie von der EU-Kommission geplant ausgeweitet wird. Zwar dürfen die Mitgliedstaaten künftig keine Bereichsausnahmen für Banken und Versicherungen mehr vorsehen, insgesamt hat die Wirtschaftsprüferkammer jedoch erreicht, dass insbesondere bei kleinen und mittleren Praxen unverhältnismäßige Zusatzbelastungen vermieden werden.


Wir begrüßen außerdem, dass die von der EU-Kommission vorgesehene unbegrenzte gewerbliche Beteiligung an Prüfungsgesellschaften nicht Wirklichkeit wird. Dies hätte alle Bemühungen um eine Stärkung der Unabhängigkeit von Abschlussprüfern konterkariert.


Besonders hervorzuheben ist, dass der deutsche Gesetzgeber im Ergebnis das bestehende effektive Aufsichtssystem in Deutschland beibehalten kann. Die Aufsicht kann grundsätzlich weiterhin bei der Wirtschaftsprüferkammer belassen werden. Allein für die Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ist zwingend die Zuständigkeit einer berufsstandsunabhängigen Stelle vorgeschrieben. Damit hat sich die von der EU-Kommission beabsichtigte Alleinzuständigkeit einer berufsstandsunabhängigen Stelle für die gesamte Aufsicht über Abschlussprüfer nicht durchgesetzt."


Die Reform der Abschlussprüfung in Europa erfolgt über eine vom EU-Parlament beschlossene Richtlinie sowie über eine Verordnung. Die Richtlinie zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) betrifft alle Abschlussprüfer. Ihre Änderungen sind innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Die Verordnung regelt besondere Anforderungen an Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Sie hat unmittelbare Wirkung, es gelten jedoch Übergangsfristen. 

(www.wpk.de)

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