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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.04.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Reform der Abschlussprüfung – Von EU-Parlament und -Rat verabschiedete Inhalte

Das EU-Parlament verabschiedete die EU-Reform der Abschlussprüfung am 3.4.2014, in Form der im Rahmen des informellen Trilogs kurz vor Weihnachten 2013 gefundenen Kompromisse. Der Rat der EU stimmte am 14.4.2014 zu. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren für die Richtlinie zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie (AP-RL-E) und die Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse (VO-E) inhaltlich abgeschlossen. Es stehen noch die formellen Akte der Unterzeichnung und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU aus. Beide Rechtsakte treten am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung wird zwei Jahre nach der Veröffentlichung direkt in allen Mitgliedstaaten der EU gelten (mit einer kleinen Ausnahme zu Art. 16 Abs. 6 VO-E: dort drei Jahre, vgl. Art. 44 VO-E). Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in mitgliedstaatliches Recht umgesetzt werden. Der Entwurf der RL und der VO sowie Einzelheiten zu den wichtigsten Neuregelungen sind auf der WPK-Homepage abrufbar. Die Themen: Aufsichtsstruktur über Abschlussprüfer auf mitgliedstaatlicher Ebene (Art. 32 AP-RL-E und Art. 20 bis 24 VO-E); Transparenz in der Aufsicht; Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse (Art. 2 Nr. 13 AP-RL-E); Qualitätssicherungsprüfungen (Art. 29 AP-RL-E und Art. 26 VO-E); Beteiligung gewerblicher Investoren an Prüfungsgesellschaften (Art. 3 Abs. 4 AP-RL-E); Mehrjahresbestellung, externe Rotation, Joint Audit (Art. 17 VO-E); Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen beim jeweiligen Prüfungsmandat/Kein generelles Verbot prüfungsfremder Leistungen (Art. 5 VO-E); Einführung der ISA unter Sicherstellung der Verhältnismäßigkeit (Art. 26 AP-RL-E und Art. 9 VO-E); Bestätigungsvermerk/Zusätzlicher Bericht an den Prüfungsausschuss (Art. 28 AP-RL-E und Art. 10, 11 VO-E); Verschiebung von zahlreichen Regelungen aus der Verordnung in die Richtlinie.
(www.wpk.de)

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