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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.02.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMF: Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium hat am 6.2.2015 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinien-Änderungsrichtlinie (Richtlinie 2013/50/EU vom 22.10.2013) veröffentlicht.

Die EU-Transparenz-Richtlinie aus dem Jahr 2004 regelt die wesentlichen Transparenzvorgaben hinsichtlich börsengehandelter Wertpapiere. Hierzu gehört zum einen die periodische Rechnungslegung für die Emittenten von Wertpapieren (Regelpublizität) und zum anderen die Offenlegung des Erwerbs beziehungsweise Verlusts wesentlicher Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen (Beteiligungstransparenz). Die nun in nationales Recht umzusetzende Änderungsrichtlinie stellt die erste grundlegende Überarbeitung dar. Umsetzungsfrist ist bis Ende November 2015.

Wesentliche Ziele der Änderungsrichtlinie sind:

  • Entfallen      der bisherigen Verpflichtung zur Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen,      um Kapitalmärkte insbesondere für kleine und mittlere Emittenten attraktiver      zu machen,
  • weitergehende      Harmonisierung der Vorgaben hinsichtlich der Meldung wesentlicher Unternehmensbeteiligungen,      insbesondere mit Blick auf die Erfassung von Barausgleichsderivaten und      vergleichbaren Instrumenten sowie
  • Stärkung      der Möglichkeit der Marktaufsichtsbehörden zur Durchsetzung der Transparenzvorgaben,      unter anderem durch Verhängung wirksamer Sanktionen.

Zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie muss vor allem das Wertpapierhandelsgesetz sowie hierauf gestütztes Verordnungsrecht angepasst werden. Hinzu kommt damit zusammenhängender Änderungsbedarf unter anderem im Wertpapierprospektgesetz, Kapitalanlagegesetzbuch, dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie dem Handelsgesetzbuch.

Unabhängig von der Transparenzrichtlinie enthält das Gesetz weitere punktuelle Änderungen, die insbesondere der Vereinfachung der Verwaltungspraxis, Klarstellung bestehender Regelungen sowie der redaktionellen Anpassung dienen. Zudem erfolgt eine Neuregelung des Erlaubnisverfahrens für die Tätigkeit als Zentralverwahrer im Kreditwesengesetz in Umsetzung der diesbezüglichen Vorgaben der EU-Zentralverwahrer-Verordnung (EU) Nr. 909/2014.

Es besteht die Möglichkeit zur Übersendung schriftlicher Stellungnahmen zum Referentenentwurf bis zum 14.3.2015 per E-Mail an Referat VIIB5@bmf.bund.de.

Der Referentenentwurf ist auf der Website des BMF abrufbar.

(PM BMF vom 6.2.2015)

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