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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.04.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Reaktion auf die Konsultation der EU-Kommission über unverbindliche Leitlinien betreffend nichtfinanzielle Informationen

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat der EU-Kommission am 12.4.2016 ein Schreiben zugeleitet, in dem zur Konsultation der EU-Kommission betreffend die unverbindlichen Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen Stellung bezogen wird. Darin kritisiert das DRSC zum Einen die zum Teil missverständlichen Fragen im Fragebogen der EU-Kommission und bringt die Sorge zum Ausdruck, dass die Antworten von Stellungnehmenden ebenso missverstanden werden könnten. Zum Anderen weist das DRSC darauf hin, dass die EU-Kommission mit der Entwicklung neuer Leitlinien – wenn auch unverbindlicher – keine zusätzlichen Berichtsanforderungen schaffen dürfe.

(www.drsc.de)

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