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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.03.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfQ: Qualitätskontrolle um den Stichtag 17.6.2016

 

Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz, das am 17.6.2016 in Kraft treten soll, führt auch zu Änderungen bei der Durchführung von Qualitätskontrollen. Wesentliche Änderungen werden die Grundgesamtheit der Aufträge (nur noch gesetzliche Abschlussprüfungen und Aufträge, die von der BaFin erteilt wurden), das prüferische Vorgehen und auch das Prüfungsurteil betreffen.

Dies führt mitunter zu Unsicherheiten, auf welcher rechtlichen Grundlage Qualitätskontrollen im Übergang vom bisherigen zum neuen System durchzuführen sind.

Angesichts des zum heutigen Zeitpunkt noch nicht endgültig beratenen Regelungsrahmens – die Satzung für Qualitätskontrolle muss vom Beirat verabschiedet und vom Wirtschaftsministerium genehmigt werden – empfiehlt die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ), Qualitätskontrollen möglichst bis zum 16.6.2016 (Prüfungsurteil) abzuschließen oder erst danach zu beginnen.

Qualitätskontrollen, deren materielle Prüfungshandlungen vor dem 17.6.2016 abgeschlossen werden (Datum des Qualitätskontrollberichtes), sind somit nach der derzeitigen Rechtslage durchzuführen. Die Auswertung erfolgt auch nach dem 16.6.2016 nach derzeit geltendem Recht.

Qualitätskontrollen, die nach dem 16.6.2016 (Prüfungsurteil) abgeschlossen werden, sind nach dem dann geltenden Recht abzuwickeln. Dies gilt auch, wenn die Qualitätskontrolle vor dem Stichtag beauftragt wurde.

(Neu auf WPK.de vom 11.3.2016)

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