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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.11.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DPR: Prüfungsschwerpunkte 2017

Nachdem die European Securities and Markets Autority (ESMA) am 27.10.2016 ihre Prüfungsschwerpunkte („European Common Enforcement Priorities“) veröffentlicht hatte (unten Punkte 1-3; für eine ausführliche Darstellung des Prüfungsschwerpunkts vgl. https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma-2016-1528_european_common_enforcement_priorities_for_2016.pdf.), hat am 3.11.2016  die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) die nationalen Prüfungsschwerpunkte (unten Punkte 4-5) veröffentlicht. Europäische und nationale Prüfungsschwerpunkte zusammen bilden die Prüfungsschwerpunkte 2017 der DPR.

1.  Präsentation der finanziellen Messgrößen (financial performance)


 
2.  Finanzinstrumente: Unterscheidung zwischen Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Verbind-
lichkeiten

 
3.  Anhangangaben zu den Auswirkungen neuer Standards auf den IFRS-Konzernabschluss

 
4.  Anteile an anderen Unternehmen
•  Beurteilung der Ermessensentscheidungen bei „atypischen“ Fällen (IFRS 10, IFRS 11, IAS 28)
sowie Vollständigkeit der jeweils zugehörigen Anhangangaben gemäß IFRS 12 und IAS 24
o  Nichtkonsolidierung bei vorliegender Stimmrechtsmehrheit ,
o  Konsolidierung trotz fehlender Stimmrechtsmehrheit,
o  Keine Anwendung der Equity-Methode trotz Vorliegens eines oder mehrerer Indikato-
ren des IAS 28.6,
o  Anwendung der Equity-Methode bei unter 20% Stimmrechtsbesitz. 
•  Änderung der Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens
o  Festlegung des Erst- bzw. Entkonsolidierungszeitpunkts (IFRS 10.20),
o  Neubewertung von bei Erlangung der Beherrschung bereits vorliegenden bzw. bei
Verlust der Beherrschung zurückbehaltenen Anteilen an Unternehmen 
(IFRS 3.42, IFRS 10.25 (b)).
•  Beurteilung der quantitativen und qualitativen Wesentlichkeit bei nicht konsolidierten Tochter-
unternehmen und Darstellung bei erstmaliger Einbeziehung

5.  Werthaltigkeitstest von Sachanlagevermögen
•  Durchführung eines Werthaltigkeitstests bei Identifikation von Indikatoren für eine Wertminde-
rung  des  Sachanlagevermögens  (IAS  36.12-36.14)  und  Bestimmung  der  Testebene  (IAS
36.66),
•  Plausibilität der wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags bei Durchfüh-
rung des Tests auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) (IAS 36.33 ff.),
•  Einbeziehung von Schulden bei der Ermittlung des Nutzungswerts und des Buchwerts der
ZGE (IAS 36.76 (b) und 36.78, IFRS IC Agenda-Entscheidung Mai 2016),
•  Bei nicht vollständiger Erfassung der rechnerischen Wertminderung einer wesentlichen ZGE
(IAS 36.105):
o  Nachweis der Wertuntergrenze „beizulegender Zeitwert abzüglich Kosten der 
Veräußerung“ einzelner wesentlicher Vermögenswerte der ZGE,
o  Prüfung des Erfordernisses zusätzlicher Anhangangaben zum Vorgehen bei der Er-
mittlung der Bewertungsgrundlagen (IAS 1.117 ff.) sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen und anderen Quellen von Schätzungsunsicherheiten bei der Ermes-
sensausübung (IAS 1.125 ff.) 

(PM DPR vom 3.11.2017) 
 
 
 
 
 
 
 

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