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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.10.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW : Prüfungshinweise zu Investmentvermögen verabschiedet

Das neue Kapitalanlagegesetzbuch ist der Grund, dass die die Prüfung von Investmentvermögen betreffenden IDW-Prüfungshinweise geändert bzw. neu erarbeitet wurden. Diese sechs Verlautbarungen, die jeweils Empfehlungen für die Formulierung der geforderten besonderen Vermerke des Abschlussprüfers enthalten, hat der HFA am 3.9.2014 verabschiedet. Sie werden in Heft 10/2014 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 4/2014 der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ veröffentlicht werden.

– Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresbericht eines Sondervermögens gemäß § 102 Kapitalanlagegesetzbuch (IDW PH 9.400.2),

– Vermerk des Abschlussprüfers zum Auflösungsbericht eines Sondervermögens gemäß § 105 Abs. 3 Kapitalanlagegesetzbuch (IDW PH 9.400.7),

– Vermerk des Abschlussprüfers zum Zwischenbericht eines Sondervermögens gemäß § 104 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (IDW PH 9.400.12),

– Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital gemäß § 121 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (IDW PH 9.400.13),

– Vermerk des Abschlussprüfers zum Abwicklungsbericht eines Sondervermögens gemäß § 105 Abs. 3 Kapitalanlagegesetzbuch (IDW PH 9.400.14),

– Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer offenen Investmentkommanditgesellschaft gemäß § 136 Abs. 1 Satz 1 Kapitalanlagegesetzbuch (IDW PH 9.400.15).

(www.idw.de)

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