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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.06.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Prüfungshinweis im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältespeichern nach dem KWKG

Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht weiterhin eine Förderung des Neubaus von Wärme- und Kältespeichern vor. Bei großen Speichern, d. h. mit einem Volumen von mehr als 100 m3 Wasseräquivalent, sind bestimmte Angaben zu den Antragsvoraussetzungen durch einen Wirtschaftsprüfer nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 KWKG zu prüfen. Vor diesem Hintergrund hat der IDW Arbeitskreis "Prüfung nach KWKG und EEG" den IDW-Prüfungshinweis "Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 KWKG im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältespeichern (IDW PH 9.970.32)" erarbeitet, der auf dem im Februar d. J. verabschiedeten Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen und ähnliche Leistungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften (IDW EPS 970 n.F.) basiert. Neben Beispielen für einzelne Prüfungshandlungen enthält dieser IDW-Prüfungshinweis auch einen Formulierungsvorschlag für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers.

Die Zulassung durch das BAFA bzw. die Auszahlung der Förderung darf jedoch erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung des KWKG durch die Europäische Kommission erfolgen. Zur Zeit steht diese Genehmigung noch aus.

IDW PH 9.970.32 wird in Heft 7/2016 der IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW Aktuell vom 8.6.2016)

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