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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.03.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Prüfung von Finanzanlagenvermittlern - IDW EPS 840 verabschiedet

Seit dem 1.1.2013 sind Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO erlaubnis- und nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) prüfungspflichtig. Bislang war die Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler zusammen mit der Erlaubnispflicht von Darlehensvermittlern, Bauträgern sowie Baubetreuern in § 34c GewO geregelt und es bestand eine Prüfungspflicht nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).


Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat hierzu den von der Arbeitsgruppe „Finanzanlagenvermittler" vorbereiteten Entwurf eines IDW-Prüfungsstandards „Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i. S. d. § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) (IDW EPS 840)" am 14.3.2014 verabschiedet.


Der Entwurf der Verlautbarung sieht für die Prüfung nach § 24 FinVermV ein bestimmtes Prüfungsverfahren vor. Der Prüfer hat darüber zu berichten, ob er auf der Grundlage von festgelegten Prüfungshandlungen Verstöße des Gewerbetreibenden gegen die Vorschriften der §§ 12 bis 23 FinVermV festgestellt hat. Der Prüfer trifft hierbei keine Aussage zur Einhaltung der Vorschriften der FinVermV mit hinreichender oder begrenzter Sicherheit.


IDW EPS 840 ist unter http://www.idw.de/ in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Außerdem wird er in IDW-FN 5/2014 sowie dem WPg-Supplement 2/2014 veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.8.2014.


(http://www.idw.de/)

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