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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.07.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BGH: Passivierung gesplitteter Einlagen in der Überschuldungsbilanz (Entscheidungsreport)

BGH, Beschluss vom 1.3.2010 - II ZR 13/09
Zum Entscheidungsreport

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Leitsatz

Darlehen, die ein Gesellschafter aufgrund eines Versprechens im Gesellschaftsvertrag neben der Einlage gewährt hat („gesplittete Einlage"), sind in der Überschuldungsbilanz zu passivieren, soweit nicht ausdrücklich ein - bis zum Inkrafttreten des MoMiG sog. qualifizierter - Rangrücktritt erklärt ist.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Michael Seppelt, RA/StB, Salans LLP, Berlin und London.

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