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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.09.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Neufassung der IDW-Stellungnahme zu Kreditderivaten

In dem Entwurf der Neufassung der Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu Kreditderivaten IDW ERS BFA 1 n. F. wird für die handelsbilanzielle Behandlung von Kreditderivaten (insbes. CDS) danach unterschieden, ob sie freistehend sind oder in Zusammenhang mit der Absicherung des Ausfallrisikos von Geschäften des Sicherungsnehmers stehen. Bei Letzteren ist weitergehend zu unterscheiden, ob sie als Sicherungsinstrument in eine Bewertungseinheit i. S. d. § 254 HGB einbezogen werden oder als erhaltene Kreditsicherheit beim Sicherungsnehmer zu behandeln sind. IDW ERS BFA 1 n. F. ist unter www.idw.de in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Außerdem wird er in IDW-FN 10/2014 und im WPg-Supplement 4/2014 abgedruckt werden. Die Frist zur Stellungnahmeendet am 30.1.2015.

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