R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.05.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
HFA des IDW: Neuerungen bei der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 11.3.2010 die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen (IDW RS HFA 21)“ verabschiedet. Eine wesentliche Neuerung gegenüber der Vorgängerverlautbarung (IDW-Stellungnahme HFA 4/1995) besteht darin, dass für die Ertragsrealisierung nicht mehr die Vereinnahmung der Spenden maßgeblich ist, sondern deren satzungsgemäße Verwendung. Dies spiegelt – so das IDW – die Tatsache wider, dass bei Spenden sammelnden Organisationen im Gegensatz zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmen i. d. R. keine Gewinnerzielung im Vordergrund steht, sondern der Verbrauch der Spenden zur Erfüllung der in der Satzung festgelegten Zwecke. Unter Zugrundelegung dieser Sichtweise seien Spenden zum Zeitpunkt ihres Zuflusses zunächst ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen und in einem gesonderten Passivposten „Noch nicht verbrauchte Spendenmittel“ nach dem Eigenkapital auszuweisen. Die ertragswirksame Auflösung dieses Postens habe dann korrespondierend zu dem durch die Verwendung der Spenden entstehenden Aufwand zu erfolgen und sei als „Ertrag aus Spendenverbrauch“ auszuweisen.

Eine weitere Neuerung ergibt sich für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung: Während bislang das Gesamtkostenverfahren bevorzugt wurde, wird in IDW RS HFA 21 nun die Anwendung des Umsatzkostenverfahrens empfohlen, da es den Informationsbedürfnissen der Spender in Bezug auf die satzungsgemäße Verwendung der Spenden i. d. R. besser Rechnung trage.

IDW RS HFA 21 wird in den IDW-FN 5/2010, 201 ff., und im WPg-Supplement 2/2010 veröffentlicht werden.
(www.idw.de)

stats