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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.06.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Neuer Standard-Entwurf zur Beurteilung der Insolvenzreife

Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung ist – so das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) – nicht abschließend geklärt, wann genau ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen muss. So werde diskutiert, ob eine zwar geringfügige, aber dauerhafte Liquiditätslücke den Gang zum Amtsgericht erfordere. Auch sei lange umstritten gewesen, ob künftig fällig werdende Verbindlichkeiten bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit zu berücksichtigen seien – bis der Strafsenat des BGH dies mit einem Beschluss vom 21.8.2013 – 1 StR 665/12 bestätigt hat. Spätestens mit dem durch das ESUG neu geschaffenen Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO habe die konkrete Abgrenzung der Insolvenzeröffnungsgründe zudem an Bedeutung gewonnen.

Vor diesem Hintergrund hat das IDW den Entwurf eines IDW-Standards „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW ES 11)“ erarbeitet. Mit diesem Standard sollen der IDW-Prüfungsstandard „Beurteilung eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit bei Unternehmen (IDW PS 800)“ und die IDW-Stellungnahme des Fachausschusses Recht 1/ 1996 „Empfehlungen zur Überschuldungsprüfung bei Unternehmen“ an die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung angepasst und in einem Papier zusammengefasst werden. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 12.12.2014 abgegeben werden. Der Entwurf ist abrufbar auf der IDW-Website in der Rubrik „Verlautbarungen, Download von Entwürfen“. Außerdem wird er in IDW-FN 8/2014 und im WPg-Supplement 3/2014 veröffentlicht werden.

(www.idw.de)

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