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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.10.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DPR: Nationale Prüfungsschwerpunkte 2015

Auf der 6. DAI-Jahrestagung Bilanzkontrolle hat Prof. Dr. Bettina Thormann, Vizepräsidentin der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), die nationalen Prüfungsschwerpunkte 2015 der DPR bekanntgegeben. Diese Prüfungsschwerpunkte werden ergänzt durch Prüfungsschwerpunkte der European Securities and Markets Authority (ESMA), die sich derzeit noch in einem Abstimmungsprozess befinden und voraussichtlich Anfang–Mitte November 2014 veröffentlicht werden. Als nationale Prüfungsschwerunkte wurden gewählt:
1. Abbildung von Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Prozessrisiken (IAS 37, DRS 20)
– Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für Prozessrisiken (IAS 37),
– Nachweis über die nur in Ausnahmefällen fehlende Möglichkeit einer verlässlichen Schätzung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten gemäß IAS 37.26, insbesondere über mehrere Perioden oder über eine Mehrzahl von Rechtsstreitigkeiten hinweg,
– klare Trennung der Angaben zu den Rückstellungen für Prozessrisiken gemäß IAS 37.85 von den Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten gemäß IAS 37.86 im Konzernanhang,
– Nachweis über die nur in Ausnahmefällen bestehende Möglichkeit zum Verzicht auf die Berichterstattung über einen Rechtsstreit und Beachtung der Mindestangaben gemäß IAS 37.92,
– Angabe der für das Verständnis des Abschlusses relevanten Bilanzierungsmethoden gemäß IAS 1.117, z. B. für Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für wesentliche anhängige Sammelklagen, – transparente und verständliche Berichterstattung über Prozessrisiken im Konzernlagebericht gemäß § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, DRS 20.116 ff. sowie ggf.DRS20.A1.19 ff.bzw.DRS20.A2.17 ff.
2. Konsistente und transparente Berichterstattung über die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Konzernlagebericht (§ 315 HGB, DRS 20, DRS 17)
– Darstellung der Berechnung von unternehmensindividuellen Leistungsindikatoren und – soweit sinnvoll möglich
– Überleitung zu den im IFRS-Konzernabschluss veröffentlichten Zahlen (DRS 20.K45, DRS 20.104), – Darstellung wesentlicher Veränderungen der Leistungsindikatoren gegenüber dem Vorjahres- Istwert (DRS 20.113) sowie gegenüber der Vorjahresprognose (DRS 20.57) im Rahmen der Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns (§ 315 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 HGB),
– Darstellung der erwarteten Veränderung der prognostizierten Leistungsindikatoren gegen- über dem Istwert des Berichtsjahres (DRS 20.126, DRS 20.128) sowie Angabe der zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen (DRS 20.120) im Prognosebericht (§ 315Abs. 1Satz5HGB), – Darstellung der für das Vergütungssystem des Vorstands relevanten Leistungsindikatoren (§ 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DRS 17.78 ff.).

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