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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.10.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
ESMA: Konsultation bezüglich ESEF

-tb- Die sog. EU-Transparenzrichtlinie vom 22.10.2013 sieht u. a. vor, dass Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in der Europäischen Union gehandelt werden, ihren Jahresbericht ab dem 1.1.2020 in einem harmonisierten elektronischen Format publizieren (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0050&from=DE). In diesem Kontext soll die European Securities and Markets Authority (ESMA) Entwürfe für technische Regulierungsstandards erarbeiten und dabei öffentliche Anhörungen für alle betroffenen Interessengruppen durchführen. Um der Richtlinie gerecht zu werden, hat die ESMA nun mit ihrer öffentlichen Konsultation bezüglich eines sogenannten European Single Electronic Format (ESEF) begonnen (http://www.esma.europa.eu/consultation/ESMA-consults-European-Single-Electronic-Format). Stellungnahmen können bis zum 24.12.2015 eingereicht werden.

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