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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.11.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: Kommission bringt Start-up-Unternehmen in Europa voran

 

Die Start-up- und Scale-up-Initiative der Kommission soll den vielen innovativen Unternehmern in Europa die besten Chancen eröffnen, weltweit führend zu werden. Sie bündelt alle Möglichkeiten, die die EU bereits bietet, und setzt zusätzlich neue Schwerpunkte in den Bereichen Risikokapitalinvestitionen, Insolvenzrecht und Besteuerung.

Es mangelt in Europa nicht an innovativen Ideen und Unternehmergeist. Doch viele neue Firmen überstehen die kritischen ersten Jahre nicht oder versuchen ihr Glück außerhalb der EU, anstatt viele der 500 Mio. EU-Bürger als Kunden für sich zu gewinnen. Die Europäische Kommission ist entschlossen, das zu ändern und Start-ups dabei zu helfen, ihr gesamtes Innovations- und Beschäftigungspotenzial zu entfalten.

Die Initiative vereint eine Reihe bestehender und neuer Maßnahmen, mit denen ein einheitlicherer Rahmen für das Wachstum und die Geschäftstätigkeit von Start-ups in Europa insbesondere mit den folgenden Maßnahmen geschaffen wird:

  • Verbesserung des Zugangs zu Kapital: Die Kommission und die Europäische Investitionsbank-Gruppe rufen einen europaweiten Risikokapitaldachfonds ins Leben. Dabei stellt die EU mit bis zu 400 Mio. Euro die Ankerinvestitionen, und die Fondsmanager müssen mindestens dreimal so viel aus privaten Quellen einbringen. Somit lässt sich eine Risikokapital-Finanzierung von mindestens 1,6 Mrd. Euro mobilisieren. Der Fonds wird von einem oder mehreren professionellen und erfahrenen Managern betreut, sodass eine wirklich marktgerechte Verwaltung gewährleistet ist. Er ergänzt bestehende Finanzierungsinstrumente der EU wie den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), Europas Programm für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) und das Förderungsprogramm der EU für Forschung und Innovation, Horizont 2020.

  • Zweite Chance für Unternehmer: Die Kommission hat einen Gesetzgebungsvorschlag zum Insolvenzrecht vorgelegt. Damit können Unternehmen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, sich frühzeitig umstrukturieren und so eine Insolvenz und Entlassungen vermeiden. Außerdem wird ehrlichen Unternehmern der Weg zu einer zweiten Chance erleichtert. Sie werden dann nicht dafür bestraft, dass bei ihren bisherigen Versuchen der Erfolg ausblieb, da sie nach maximal drei Jahren voll entschuldet sind.

  • Einfachere Steuererklärungen: Die Kommission arbeitet ferner an einer Reihe steuerlicher Vereinfachungen wie der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Mit diesem kürzlich vorgelegten Vorschlag werden kleine und innovative Unternehmen unterstützt, die international expandieren wollen. Ebenfalls geplant sind eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer in der EU und eine Erweiterung der anstehenden Leitlinien zu bewährten Verfahrensweisen in den Steuerregelungen der Mitgliedstaaten für Risikokapital.

Darüber hinaus setzt die Initiative weitere Schwerpunkte und bietet Hilfestellung bei der Bewältigung der Regulierungsanforderungen, sorgt für eine bessere Unterstützung von Innovatoren durch Reformen des Programms Horizont 2020 und die Förderung von Ökosystemen, in denen Start-ups mit potenziellen Partnern wie Investoren, Universitäten, Forschungszentren und Geschäftspartnern in Kontakt kommen können. Die an Horizont 2020 vorgenommenen Änderungen ebnen den Weg für die Einrichtung eines Europäischen Innovationsrats. U. a. werden im Zeitraum 2018-2020 1,6 Mrd. Euro für von der Basis ausgehende Förderungen bahnbrechender Innovationsprojekte von Start-ups mit Wachstumspotenzial eingesetzt. Das Netzwerk Startup Europe wird ausgebaut, um Cluster und Ökosysteme europaweit zu verbinden. 2017 wird die Kommission Vorschläge für ein zentrales digitales Zugangstor vorlegen, dass online einen einfachen Zugang zu Informationen, Verfahren, Hilfe und Beratung für Bürger und Unternehmen ermöglicht. Das Enterprise Europe Network (EEN) bietet über Scale-up-Berater spezielle Beratungsdienste für Start-ups und informiert unter anderem über Finanzierungsmöglichkeiten, Partnerschaften und den Zugang zur grenzübergreifenden Vergabe öffentlicher Aufträge. Außerdem wird die Kommission einige Maßnahmen ergreifen, um die Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums durch KMU zu fördern und um für einen besseren Zugang von Start-ups zur Vergabe öffentlicher Aufträge in Europa und damit zu einem Markt mit einem Volumen von 2 Bio. Euro zu sorgen.

(PM EU-Kommission vom 22.11.2016)

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