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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.03.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Keine Eingriffe der EU in verabschiedete IFRS

Am 8.3.2018 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee seine Stellungnahme an die EU-Kommission zum Fahrplan einer Evaluation der öffentlichen Unternehmensberichterstattung (Fitness-Check on public reporting by companies) übermittelt. Der Text der Stellungnahme kann unter www.drsc.de auf Deutsch und Englisch heruntergeladen werden. Die Europäische Kommission hatte Anfang Februar 2018 ankündigt, eine Evaluation der öffentlichen Unternehmensberichterstattung durchzuführen, welche mit einer Konsultation im 1. Quartal 2018 beginnen soll. Der im Vorfeld dieser Konsultation veröffentlichte Evaluierungsfahrplan beinhaltet Informationen über zeitliche und inhaltliche Elemente dieser Evaluation. In seiner Stellungnahme erteilt das DRSC u. a. der Idee, die Europäische Kommission zukünftig mit dem Recht auszustatten, vom IASB verabschiedete IFRS im Zuge der Indossierung zu modifizieren, eine klare Absage.

(www.drsc.de)

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