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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.01.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Investmentfachausschuss nimmt die Tätigkeit auf

Der neu eingerichtete Investmentfachausschuss (IVFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Tätigkeit aufgenommen. Damit bündelt das IDW seine bisherigen Aktivitäten in diesem Bereich. Neben dem Bankenfachausschuss (BFA) und dem Versicherungsfachausschuss (VFA) komplettiert der IVFA den Finanzsektor des IDW. Mit der Einrichtung reagiert das IDW auf die zunehmende Komplexität der Rahmenbedingungen von regulierten Kapitalanlagen und damit zusammenhängende Prüfungs- und Beratungsleistungen des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer. Der IVFA versteht sich als sachverständiger Ansprechpartner gegenüber Berufsstand, Aufsicht und Branchenvertretern.

Zu seinen Aufgaben zählen insbes.:

  • Koordination aller fachlichen Fragen zum Investment- und Wertpapierdienstleistungsgeschäft (KAGB, VermAnlG, WpHG etc.) über die gesamte Wertschöpfungskette (ohne Emissions-/Platzierungsgeschäfte)
  • Entwicklung und Bereitstellung von Hilfestellungen für den Berufsstand
  • Sachverständige Begleitung von Gesetzesvorhaben und Konsultationen
  • Vertretung des IDW gegenüber den (nationalen/europäischen) Aufsichtsbehörden, der Branche (z.B. Verbänden) sowie den Medien
  • Initiierung von Fachaufsätzen und Veröffentlichungen

Als (Gründungs-)Mitglieder gehören dem IVFA derzeit 13 Experten für Investment- bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte aus verschiedenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an; Vorsitzer ist Ullrich Hartmann, WP/StB, Hannover.

(www.idw.de)

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