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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
05.07.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BaFin: InvMaRisk veröffentlicht

Die BaFin hat am 30.6.2010 ein neues Rundschreiben veröffentlicht, in dem sie festlegt, welche Mindestanforderungen Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften bei der Ausgestaltung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und insbesondere des Risikomanagements einhalten müssen.

Bis zum Dezember 2007 hatten für Kapitalanlagegesellschaften die Mindestanforderungen an das Risikomanagement aus der Bankenaufsicht - die MaRisk (BA) - gegolten. Da Kapitalanlagegesellschaften durch das Investmentänderungsgesetz im Dezember 2007 aber ihre Institutseigenschaft verloren hatten, waren die MaRisk (BA) fortan formal für sie nicht mehr anwendbar. Die BaFin zog jedoch zunächst die MaRisk (BA) weiterhin zur Auslegung der Organisationspflichten in § 9a Investmentgesetz (InvG) heran.

Kapitalanlagegesellschaften unterscheiden sich von Banken vor allem durch ihr Geschäftsmodell und in ihrer Risikostruktur. Um diesen Besonderheiten Rechnung zu tragen, hat die BaFin nun eigene Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Fondsgesellschaften entwickelt.

Aufbau und Inhalt der InvMaRisk sind eng an die MaRisk (BA) angelehnt. Bei den InvMaRisk hat die BaFin zwar auf die modulare Struktur verzichtet, welche die MaRisk (BA) auszeichnet. Doch finden sich in den InvMaRisk ebenfalls „allgemeine" und „besondere" Anforderungen an das Risikomanagement. Die allgemeinen Anforderungen betreffen das Risikomanagement der Investmentvermögen, das Risikomanagement für die Anlage des eigenen Vermögens, das Risikomanagement bezüglich der Dienst- und Nebendienstleistungen. Sie betreffen aber auch das ganzheitliche Risikomanagement auf Gesellschaftsebene. Die besonderen Anforderungen machen detaillierte Vorgaben an das Risikomanagement für Investmentvermögen. Beispielsweise verlangen die InvMaRisk die Implementierung von Risikomanagement-Grundsätzen (Risk Management Policy) für jedes Investmentvermögen.

Für die Umsetzung der neuen Anforderungen hat die BaFin eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Veröffentlichung vorgesehen.
(PM BaFin vom 30.6.2010)

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