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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.12.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Immer mehr Wirtschaftsprüfer in Netzwerken

 

Die Analyse des deutschen Wirtschaftsprüfermarktes für das Jahr 2014 der Wirtschaftsprüferkammer (WPK)  (www.wpk.de/oeffentlichkeit/wirtschaftspruefer/marktstrukturanalyse/) zeigt stetig steigende Zahlen der  im Berufsregister der WPK eingetragenen Netzwerke und der ihnen angeschlossenen Wirtschaftsprüfungspraxen. Ende 2014 waren 603 Wirtschaftsprüfungspraxen (2013: 571, 2012: 445) in 286 Netzwerken (2013: 257, 2012: 184) registriert.

498 Wirtschaftsprüferpraxen übernahmen 2 656 Abschlussprüfungen bei dem Kapitalmarkt nahe stehenden Unternehmen. 79 dieser Praxen prüften 677 Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Handelsgesetzbuch (HGB). Ausgehend vom Anwendungsbereich des § 319a HGB, wie er im Entwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes vorgesehen ist, wird die Zahl auf 113 Praxen steigen.

Weitere Untersuchungsergebnisse:
- 96 % der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beschäftigen bis zu zehn Wirtschaftsprüfer/ vereidigte Buchprüfer,
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit bis zu zehn Wirtschaftsprüfern/vereidigten Buchprüfern beteiligten sich verstärkt am Qualitätskontrollverfahren,
- die Rangliste der 20 umsatzstärksten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hat sich verändert,
- der Gesamtumsatz der § 319a HGB-Praxen betrugen circa 5,7 Mrd. Euro. Auf Abschlussprüfungsleistungen entfielen anteilig circa 1,9 Mrd. Euro. Davon betrafen etwa 426 Mio. Euro die Prüfungen der Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Die Analyse der WPK bietet Einblicke in die aktuelle Struktur des Wirtschaftsprüfungsmarktes in Deutschland. Grundlage bilden die Daten aus dem Berufsregister, die in dieser Form ausschließlich der WPK vorliegen. Sie werden um weitere empirisch ermittelte Daten ergänzt.

Betrachtet werden die Größenstrukturen von Wirtschaftsprüfungspraxen und die Mandatsverteilungen bei Abschlussprüfungen von Unternehmen, die dem Kapitalmarkt nahe stehen. Außerdem zeigt die Analyse die Entwicklung und Struktur von Abschlussprüferhonoraren und Umsatzerlösen bei Abschlussprüfern der Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a HGB.

(PM WPK vom 7.12.2015)
     

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