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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.06.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BStBK/DGRV: IFRS für KMU widerspricht Mittelstandsinteressen

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) plädieren für eine Modernisierung der EU-Bilanzrichtlinien, lehnen die verpflichtende Anwendung eines internationalen Rechungslegungsstandards für den Mittelstand (IFRS für KMU) allerdings entschieden ab. Damit würde aus ihrer Sicht die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Mittelstands eher geschwächt als gestärkt. Auf ihrer Konferenz am 8.6.2010 in Brüssel verdeutlichten beide Organisationen ihren Standpunkt.

Unter dem Titel „Der Mittelstand im Fokus der Bilanzrichtlinienänderung“ diskutierten BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken und Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV, mit Saskia Slomp von der EFRAG, dem EP-Abgeordneten Markus Ferber (EVP-Fraktion) sowie Dr. Hubert Weis, Abteilungsleiter im Bundesministerium der Justiz, und Prof. Hans-Michael Korth, Vorstandsmitglied der European Federation of Accountants and Auditors (EFAA) und Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterverbandes.

„Wenn kleine und mittlere Unternehmen verpflichtet würden, nach IFRS für KMU zu bilanzieren, müssten sie zwingend einen weiteren Abschluss erstellen, der ihnen keinen Mehrwert bringt. Das gilt für Deutschland und für viele weitere Mitgliedstaaten. Für den Gläubigerschutz, die Ausschüttungsbemessung und die steuerliche Gewinnermittlung wird weiterhin ein Einzelabschluss nach nationalem Bilanzrecht benötigt“, so BStBK-Präsident Dr. Vinken. Auch DGRV-Vorstand Dr. Eckhard Ott lehnte den IFRS für KMU ab und verwies auf das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie im Auftrag des DGRV: „Eine Zwangsvereinheitlichung auf Basis des IFRS für KMU hätte fatale Folgen für den Mittelstand. Die Harmonisierung würde einerseits keine Vorteile bringen, da der IFRS dem landesspezifischen rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld der Unternehmen nicht gerecht wird. Andererseits hätte der Mittelstand die Umstellungskosten für unzweckmäßige und bürokratische Regeln zu tragen. Deshalb sollten vielmehr die EU-Richtlinien zur Rechnungslegung maßvoll weiterentwickelt werden.“
(www.bstbk.de)

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