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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.05.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: IFRS 17 veröffentlicht – Abschluss des letzten der vier Großprojekte

 

Nach IFRS 9 "Finanzinstrumente" (2014), IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" (2015) und IFRS 16 "Leasingverhältnisse" (2016) hat der International Accounting Standards Boarrd (IASB) mit der heute erfolgten Veröffentlichung von IFRS 17 "Versicherungsverträge" das letzte verbliebene Großprojekt abgeschlossen. Damit geht eine 20-jährige Entwicklungszeit zu Ende, die durch die Veröffentlichung von insgesamt fünf Konsultationspapieren, einem Interimsstandard (IFRS 4) sowie zahlreichen Einbindungsaktivitäten gekennzeichnet war

Mit IFRS 17 liegt erstmalig eine weltweit einheitliche Grundlage für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen vor. Die 2004 erlassene Vorgängerregelung, die stets als Zwischenlösung gedacht war, ermöglichte Versicherungsunternehmen weitgehend die Übernahme der bisher angewendeten nationalen Bilanzierungsvorschriften in den IFRS-Abschluss. Mit dem neuen Standard, der zum 1. 1.2021 in Kraft treten und dann den alten Standard ablösen wird, wird die Bemessung versicherungstechnischer Rückstellungen einheitlich zu Tageswerten (current values) erfolgen und eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unzulässig.

Der Präsident des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), Prof. Dr. Andreas Barckow, äußerte sich anlässlich der Veröffentlichung des Standards wie folgt: „Der Abschluss des Versicherungsprojekts markiert den erfolgreichen Abschluss der Großprojekte, die der IASB seit seiner Neuorganisation zu Beginn des Jahrtausends in Angriff genommen hat. Das DRSC hat sich seit seiner Gründung beständig mit dem Fortgang des Projekts befasst und immer wieder erfolgreich in die Diskussion einbringen und Änderungen bewirken können. Mein Dank möchte ich an dieser Stelle vor allem allen ehemaligen und derzeitigen Mitgliedern unserer Arbeitsgruppe Versicherungen aussprechen, ohne die wir dies nicht hätten erreichen können. Den nun anstehenden Prozess der Umsetzung von IFRS 17 wird das DRSC weiter aktiv begleiten. Wir stehen im ständigen Austausch mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und werden den Fortgang der Umsetzung über unsere Arbeitsgruppe, aber auch über unsere Kanäle zum IASB eng verfolgen und unsere Stimme weiter einbringen.“

Mit Blick auf das nun anstehende Übernahmeverfahren in der Europäischen Union und unter Bezugnahme auf seine parallele Funktion als Vizepräsident des EFRAG-Boards fuhr Barckow fort: „Für die EU beginnen mit dem heutigen Tag die Arbeiten zur Indossierung. Die Übernahmeempfehlung stellt EFRAG vor große Herausforderungen, weil der Startpunkt aufgrund der 2004 weitgehend zugestandenen Verwendung nationaler Rechnungslegungsgrundsätze für jedes Versicherungsunternehmen unterschiedlich ist und die Kosten-Nutzen-Analyse somit schwierig wird. Ich appelliere an alle Beteiligten, sich konstruktiv in diesen Prozess einzubringen und auf eine zügige Übernahme hinzuwirken, damit Europa weiterhin Teil der IFRS-Familie bleibt.“

Der IASB wird die Umsetzung neben umfangreichen Schulungsveranstaltungen, Internetseminaren und Broschüren v. a. durch Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Übergang auf die neue Regelung (sog. Transition Resource Group, TRG) begleiten. Gesucht werden v. a. Vertreter der Erstellerseite sowie Prüfer, die aufkommende Umsetzungsfragen erörtern und ihre Sicht auf die Sachverhalte darlegen sollen. Das DRSC befürwortet die Einrichtung einer derartigen Arbeitsgruppe nachdrücklich und wird dort diskutierte Themen in die deutsche Anwenderschaft tragen. Darüber werden wir den Austausch mit den umsetzenden Unternehmen in Deutschland intensivieren und diese bei der Implementierung nach Kräften unterstützen.

Weiterführende Informationen:

(www.drsc.de)

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