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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.06.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW RS HFA 36 zur Angabe der Abschlussprüferhonorare im Anhang

In seiner 219. Sitzung am 11.3.2010 hat der Hauptfachauschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RS HFA 36)“ verabschiedet. Gegenüber deren Entwurf vom 9.9.2009 wurden im Zuge der Finalisierung der Verlautbarung noch einige, zumeist klarstellende bzw. konkretisierende Änderungen vorgenommen.

IDW RS HFA 36 ersetzt den IDW-Rechnungslegungshinweis „Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDWRH HFA 1.006)“. Die neue Verlautbarung wird in IDW-FN 6/2010 sowie im WPg-Supplement 2/2010 abgedruckt werden.

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