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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
05.01.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen (IDW PS 490)

Bislang existierten in Deutschland keine allgemeinen Verlautbarungen für die Prüfung von einer einzelnen vergangenheitsorientierten Finanzaufstellung (z. B. einer Bilanz oder einer GuV) sowie von deren Bestandteilen (z.B. einer Aufstellung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Mit dem IDW PS 490 bekommt die Wirtschaftsprüfer ein Grundlage für die Durchführung solchern Prüfungen.

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW PS 490 am 28.11.2014 verabschiedet. Er wird in IDW-FN 1/2015  veröffentlicht werden, ebenso im WPg-Supplement 1/2015.

(www.idw.de)

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