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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.04.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
HFA des IDW: IDW PS 721 zur Abschlussprüfung nach dem Rundfunkstaatsvertrag

Der HFA des IDW hat am 11.3.2010 den IDW-Prüfungsstandard „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 16d Abs. 1 S. 2 Rundfunkstaatsvertrag (IDW PS 721)“ verabschiedet. Aufgrund eines EU-Beihilfeverfahrens gegen Deutschland hatte sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, sämtliche kommerziellen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten auf Beteiligungsgesellschaften auszugliedern und sicherzustellen, dass die Rundfunkanstalten sowie deren Beteiligungsunternehmen sich marktkonform verhalten. Die Maßnahmen beinhalten, dass die Marktkonformität mithilfe eines Fragenkatalogs durch den Abschlussprüfer jährlich geprüft werden soll. Dementsprechend wurde der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) geändert. In Kooperation mit den Rechnungshöfen hat das IDW den IDW PS 721 erarbeitet. Dieser ist anzuwenden, wenn die Jahresabschlussprüfung von Beteiligungsunternehmen um die Prüfung der Marktkonformität nach § 16d Abs. 1 Satz 2 RStV erweitert wird. Der IDW PS 721 wird in IDW-FN 4/2010 veröffentlicht werden. (www.idw.de)

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