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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.09.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW ERS IFA 2 verabschiedet

Der Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) „Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 2)“ ist verabschiedet worden. Gegenstand ist die Zugangs- und Folgebewertung von Immobilien des Anlagevermögens. Konkretisiert wird, auf welche Weise die in IDW S 10 dargelegten betriebswirtschaftlichen Grundsätze, nach denen Wirtschaftsprüfer Immobilien bewerten, bei der Bewertung für Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu berücksichtigen sind. Der Entwurf ersetzt die IDW-Stellungnahme des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses 1/1993 „Abschreibungen auf Wohngebäude des Anlagevermögens in der Handelsbilanz von Wohnungsunternehmen sowie die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Berücksichtigung von strukturellem Leerstand bei zur Vermietung vorgesehenen Wohngebäuden (IDW RS WFA 1)“. Leser finden ihn auf der IDW-Website in der Rubrik „Verlautbarungen“, „Download von Entwürfen“. Außerdem wird er in IDW-FN 10/2014 und im WPg Supplement 4/2014 veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 15.3.2015.

(www.idw.de)

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