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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.07.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW ERS HFA 38 "Stetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss" veröffentlicht

Am 23.6.2010 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 38)" verabschiedet. Die Verlautbarung soll die IDW-Stellungnahme des HFA 3/1997 "Zum Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (St/HFA 3/1997)" ersetzen.


Der Entwurf berücksichtigt den Grundsatz der Ansatzstetigkeit in § 246 Abs. 3 HGB in der BilMoG-Fassung, danach sind die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden grundsätzlich beizubehalten. Regelungen aus der St/HFA 3/1997 zur Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurden übernommen und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Außerdem enthält der Entwurf ergänzende Ausführungen zum Begriff der Ansatzmethode. IDW ERS HFA 38 thematisiert auch, wie sich der Grundsatz der Ansatzstetigkeit auswirkt auf das Passivierungswahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 EGHGB für Altzusagen für Altersversorgungsleistungen sowie für mittelbare Verpflichtungen aus Altersversorgungszusagen.


IDW ERS HFA 38 ist hier abrufbar. Außerdem wird er veröffentlicht werden in IDW-FN 8/2010 und im Supplement 3/2010 der WPg. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 28.1.2011.
(www.idw.de)

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