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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.07.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW EPS 700 zur Prüfung von Beihilfen verabschiedet

Der Hauptfachausschusss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf des IDW-Prüfungsstandards „Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insb. zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDWEPS 700)“ verabschiedet.

Staatliche Beihilfen werden Unternehmen verschiedener Branchen, etwa Automobil- oder Schiffsbau, gewährt. Da die staatliche Finanzierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge einer der wichtigsten Anwendungsfälle des EU-Beihilferechts ist und (defizitäre) Aufgaben der Daseinsvorsorge oftmals von öffentlichen Unternehmen erfüllt werden, befasst sich der vorliegende Entwurf eines IDW-Prüfungsstandards primär mit der Würdigung beihilferechtlicher Sachverhalte zugunsten öffentlicher Unternehmen im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen. Allerdings können staatlich finanzierte Aufgaben der Daseinsvorsorge auch von privaten Unternehmen erfüllt werden, die, sofern mit staatlichen Mitteln finanziert, dann ebenfalls den beihilferechtlichen Anforderungen unterliegen können.

Daneben befasst sich der Entwurf mit gesonderten Aufträgen zur Prüfung von Ausgleichsleistungen bei der gewährenden Stelle.

Der IDW EPS 700 ist unter www.idw.de abrufbar. Außerdem wird er in IDW-FN 7/2010 veröffentlicht werden. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 15.1.2011.
(www.idw.de)

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