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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
16.07.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BStBK: Hinweise zur Praxiswertermittlung

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat am 15.7.2010 ihre Hinweise für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis veröffentlicht. Es werden dabei sowohl die Besonderheiten des Berufsstandes als auch die verschiedenen Bewertungsanlässe berücksichtigt.

Die Hinweise beziehen sich in erster Linie auf das Umsatzverfahren als ein vereinfachtes Preisfindungsverfahren. Ob dieses Verfahren oder eine umfassende betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung durchgeführt wird, hängt - so die BStBK - von der genauen Zielsetzung des Anwenders und dem konkreten Bewertungsanlass ab. In beiden Fällen gelte: Je sorgfältiger die Analyse, desto genauer ist der ermittelte Geldbetrag.

Bei einer Steuerberaterpraxis seien u. a. die zwei folgenden Parameter zu berücksichtigen: Zum einen die Personenbezogenheit der Leistungserbringung, da sie den Praxiswert beeinflusse, zum anderen die berufsrechtlichen Besonderheiten der Verschwiegenheitspflicht.

(www.bstbk.de)

→ Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch den Beitrag von Berndt/Gutsche/Offenhammer, Unternehmensbewertung von Professional Service Firms: Mandanten-Cashflows als zentrale Größe, BB 2010, 1203 ff.

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