R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.04.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BStBK: Hinweise zur Bewertung von KMU

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und das IDW (vgl. dazu BB 2014, 873) haben gleichlautende Hinweise zur Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Darin zeigen sie ihren Berufsständen auf, wie die Besonderheiten von KMU im Rahmen einer Unternehmensbewertung nach IDW S1 zu berücksichtigen sind. Eine entscheidende Neuerung besteht darin, bei der Prognose zukünftiger finanzieller Überschüsse zu unterscheiden, ob die Ertragskraft des betrachteten Unternehmens vollständig oder nur partiell bzw. temporär übertragbar ist. Eine partiell übertragbare Ertragskraft mindert den Wert eines Unternehmens und liegt z. B. vor, wenn der Eigentümer-Unternehmer das Unternehmen als (Haupt-)Leistungserbringer maßgeblich prägt und seine Tätigkeit den wesentlichen Bestimmungsfaktor für den Unternehmenserfolg darstellt. Die Hinweise sind das Ergebnis mehreren Sitzungen, in denen sich die BStBK und das IDW seit Oktober 2012 intensiv zu den Besonderheiten der Bewertung von KMU ausgetauscht haben.
Unter www.bstbk.de sind die „Hinweise zu den Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen“ abrufbar. Zudem werden sie in das Berufsrechtliche Handbuch aufgenommen.
(PM BStBK vom 8.4.2014)

stats