R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.09.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BAFA: Hinweis zu Änderungen in der Besonderen Ausgleichsregelung (EEG 2014)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 9.9.2014 auf seiner Internetseite klargestellt, dass gemäß den neuen Regelungen des EEG 2014 das antragstellende Unternehmen zum Nachweis der Bruttowertschöpfung neben der Wirtschaftsprüferbescheinigung auch den geprüften vollständigen handelsrechtlichen Jahresabschluss einschließlich des Prüfungsberichts einreichen muss. Dies gilt auch für nach dem Handelsgesetzbuch nicht prüfungspflichtige Unternehmen. Aufgrund des Inkrafttretens des EEG 2014 nur zwei Monate vor Ende der diesjährigen Ausschlussfrist und fehlender Übergangsregelungen im Gesetz wolle man allerdings bestimmte Erleichterungen vorsehen (bspw. hinsichtlich der Siegelverwendung). Die gesamte Meldung ist auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de) nachzulesen.

(www.wpk.de)

stats