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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.12.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMWi: Hermesdeckungen des Bundes für Griechenland enden zum Jahresende – private Exportkreditversicherer übernehmen

Griechenland wird von der privaten Exportkreditversicherungswirtschaft wieder als absicherungsfähig für kurzfristige Exportkreditversicherungen angesehen. Daher beendet das Bundeswirtschaftsministerium die bislang geltende Ausnahmeregelung über staatliche Hermesdeckungen für Griechenland zum31.12.2014. Die privaten Kreditversicherer haben erklärt, die derzeit noch beim Bund bestehenden Deckungen auf Griechenland zum1.1.2015übernehmenzuwollen. Die Absicherung von Exportgeschäften innerhalb der EU und OECD-Kernländermit kurzfristigen Zahlungszielen ist nach einer Regelung der EU-Kommissiongrundsätzlich den privaten Kreditversicherern vorbehalten. Für Griechenland galt ab April 2012 eine Ausnahme, da aufgrund der dortigen Krise kein ausreichendes privatwirtschaftliches Absicherungsangebot mehr zur Verfügung stand. Die Bundesregierung hat diese Ausnahme genutzt und deutschen Exporteuren zur Absicherung ihrer Ausfuhren nach Griechenland Hermesdeckungen zur Verfügung gestellt. Inzwischen steht wieder ein ausreichendes Angebot der privaten Versicherungswirtschaft zur Verfügung. Im Rahmen der Ausnahmeregelung hat die Bundesregierung von April 2012 bis heute kurzfristige Forderungen gegen Kunden in Griechenland in Höhe von rund 560 Mio. Euro mit Hermesdeckungen abgesichert, rund 200 deutsche Exporteure und indirekt auch über 800 griechische Unternehmen haben dies als Besteller nutzen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMWi.

(www.bmwi.de)

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