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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.06.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DStV: Harmonisierung der Bilanzierung in Europa nicht durch IFRS for SMEs

Nachdem sich bereits die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband gegen die verpflichtende Anwendung eines internationalen Rechnungslegungsstandards für den Mittelstand ausgesprochen haben (vgl. dazu die Meldung vom 10.6.2010), hat jetzt auch die Mitgliederversammlung des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) am 11.6.2010 eine Resolution mit dem Titel „Harmonisierung der Bilanzierung in Europa nicht durch IFRS for SMEs" veröffentlicht. Die Delegierten fordern darin die deutschen Vertreter im Europaparlament und die Bundesregierung auf, sich für eine Weiterentwicklung der 4. und 7. Richtlinie und gegen eine direkte Übernahme des IFRS for SMEs einzusetzen. Eine Harmonisierung der Bilanzierung durch eine Übernahme des IFRS for SMEs durch einen Verweis in den Richtlinien sei abzulehnen, weil eine Bilanzierung nach IFRS for SMEs zu stark den Informationszweck der Rechnungslegung für Investoren betone, dieser aber gerade bei mittelständischen Unternehmen nicht überbewertet werden dürfe, eine IFRS for SMEs-Bilanz den Zweck der Ausschüttungsbemessung nicht erfülle, IFRS for SMEs zu stark das Fair-Value-Konzept betone und die Vorschriften zur Rechnungslegung in Europa weiterhin von demokratisch legitimierten Gremien verabschiedet werden müssten und nicht von der regelmäßigen Überarbeitung und Entscheidung des IASB abhängen dürften. Die vollständige Resolution ist hier abrufbar.

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