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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.06.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Handelsrechtliche Änderungen des AReG für Prüfer von Non-PIE

Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) tritt am 17.6.2016 in Kraft. Die Neuregelungen betreffen sowohl Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIE) als auch Unternehmen, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind (Non-PIE), sowie deren Abschlussprüfer. Darüber hinaus gelten für PIE und deren Abschlussprüfer unmittelbar die Anforderungen der EU-Abschlussprüferverordnung. Die WPK hat in diesem Zusammenhang einen Überblick über die handelsrechtlichen Neuerungen erstellt, die künftig bei der Abschlussprüfung von Non-PIE zu beachten sind. Zusammenfassend sei festzuhalten, dass das AReG für die Prüfung von Non-PIE wenig neue materielle Anforderungen im HGB vorsieht. Hervorzuheben seien diesbezüglich das Verbot der sogenannten Big4-only-Klausel, die Möglichkeit, einen ergänzenden Hinweis auch im Falle von eingeschränkten Bestätigungsvermerken oder Versagungsvermerken aufzunehmen, sowie Regelungen zum Bestätigungsvermerk im Falle von Joint Audits. Weitere Änderungen beträfen überwiegend Klarstellungen und Konkretisierungen der bislang schon gelebten Praxis. Der Überblick ist unter www.wpk.de abrufbar.

(Neu auf WPK.de vom 1.6.2016)

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