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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.06.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Gute Wünsche an die neue Abschlussprüferaufsichtsstelle für eine erfolgreiche Arbeit

 

Ab dem 17.6.2016 tritt die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihren Dienst an: Sie übernimmt die Aufsicht über Abschlussprüfer von Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities, PIE, das sind kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen).

Eine starke Abschlussprüferaufsicht  - so das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) - ist für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer wichtig, da die Abschlussprüfung hohes öffentliches Vertrauen genießt und weiterhin genießen soll. Die APAS müsse also einerseits vom Berufsstand unabhängig sein und andererseits über ausreichende Sachkunde verfügen, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Aus Sicht des IDW sind Struktur und Besetzung der APAS hierfür gut aufgestellt. Der Unabhängigkeit diente auch der Vorschlag des IDW, dass die APAS ihre Entscheidungen in Beschlusskammern treffen solle, wie dies bspw. in der Bundesnetzagentur oder dem Bundeskartellamt erfolgt. Positiv sei, dass dieser Vorschlag noch aufgenommen wurde.

„Ich habe keine Zweifel, dass die neue Behörde ihre Aufgaben mit dem erforderlichen Augenmaß wahrnimmt und die vom Gesetzgeber gezogene Grenze zwischen öffentlicher und selbstverwalteter Berufsaufsicht beachtet. Es ist für die APAS wichtig, dass sie an die erfolgreiche internationale Zusammenarbeit ihrer Vorgängerin, der Abschlussprüferaufsichtskommission, anknüpfen kann. Wir wünschen der APAS eine erfolgreiche Arbeit“, bekundet der Sprecher des IDW Vorstands, Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann.

Das Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist Teil des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes APAReG (vgl. Art. 2). Mit dem APAReG wurden die aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Abschlussprüferrichtlinie umgesetzt sowie die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ausgeführt.

(PM IDW vom 17.6.2016)

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