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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.04.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Towers Watson: Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung DAX 2009

Die durchschnittlichen Bezüge von Vorständen im DAX notierter Unternehmen sind laut einer Towers Watson-Analyse im Geschäftsjahr 2009 moderat gestiegen, haben sich jedoch sehr unterschiedlich entwickelt. So ist für die Direktvergütung (Bezüge ohne Altersversorgung) der Vorstandsvorsitzenden aller DAX-Unternehmen ein Anstieg von 10% auf ca. 3,64 Mio. Euro zu verzeichnen, was noch unter dem Vergleichswert für das Geschäftsjahr 2005 liegt. Die Bezüge sonstiger Vorstandsmitglieder sind mit ca. 1,91 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr fast unverändert geblieben (–1%). Im direkten Vergleich der 24 Konzernchefs, die schon 2008 ganzjährig im Amt waren, steigen die Direktvergütungen geringfügig um 1% auf 3,94 Mio. Euro. Die Grundvergütungen steigen um ca. 4%. Die Analyse der Vergütungssysteme zeigt, dass die DAX-Unternehmen trotz kurzer Fristen die Umsetzung der zahlreichen neuen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben offensiv in Angriff genommen und in ersten Fällen bereits umgesetzt haben.

Dies sind die Kernaussagen der Analyse „Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung DAX 2009“ der Management-Beratung Towers Watson, die auf den Angaben der 29 Unternehmen aus dem DAX-Kreis basiert, deren Jahresabschlussberichte bereits vorliegen.

2009 ergibt sich für die Struktur der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden im DAX 30 folgendes Bild: Die Grundvergütung stellt einen Anteil von 27 % an der Gesamtvergütung (+1 Prozentpunkt gegenüber 2008), Nebenleistungen plus Altersversorgung 12 % (–3), die Jahreserfolgsvergütung (Bonus) 39 % (–1) und die variablen Langfristvergütungen (LTI) 22 % (+3).

In absoluten Zahlen ist die durchschnittliche Grundvergütung eines Vorstandsvorsitzenden über alle untersuchten DAX-Werte hinweg 2009 auf rund 1,11 Mio. Euro gestiegen, was gegenüber 2008 einem Zuwachs von 10 % entspricht. Über die letzten fünf Jahre haben sich die durchschnittlichen Grundvergütungen um ca. 3,77 % pro Jahr erhöht. Bei der Jahreserfolgsvergütung liegt der Durchschnittswert nunmehr bei 1,61 Mio. Euro (+3 %) und bei der variablen Langfristvergütung bei 922 000 Euro (+27 %).

Den angeführten Werten liegen zum Teil sehr unterschiedliche Geschäftsentwicklungen zugrunde, wenngleich sich Erholungstendenzen im Markt abzeichnen. So ist das Ergebnis pro Aktie im DAX-Durchschnitt nochmals um rund 39 % gesunken, während die Aktionärsrendite bereits wieder um rund 41 % gestiegen ist. Im Vorjahr wiesen beide Kennzahlen mit –59 % bzw. –41 % noch im Gleichklang stark negative Entwicklungen auf. Entsprechend deutlich, jeweils um ein Fünftel, waren 2008 die Direktvergütungen für Vorstandsvorsitzende und Ordentliche Vorstandsmitglieder gefallen.

Vor dem Hintergrund der Krisensituation haben Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden die Anforderungen zur Vorstandsvergütung deutlich verschärft. In Deutschland zielen die Vorgaben dabei insbesondere auf die Überprüfung der Angemessenheit, die Orientierung am nachhaltigen und langfristigen Unternehmenserfolg, die stärkere Berücksichtigung der individuellen Leistung (bei Banken auch nicht-finanzieller Art), die Möglichkeit der Abstimmung der Eigentümer zu Vergütungsfragen auf der Hauptversammlung, die verpflichtende Einführung des Selbstbehalts bei D&O-Versicherungen sowie die Erleichterung der Herabsetzung der Vergütung bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage.

Die maßgeblichen Regelungen wurden größtenteils im zweiten Halbjahr 2009 verabschiedet bzw. wirksam. Ungeachtet dieser kurzen Frist sind drei Viertel der Unternehmen derzeit mit der vorgabenkonformen Umstellung ihrer Vergütungssysteme für das Top-Management befasst oder haben diese bereits entsprechend vorgenommen. Die Umgestaltungen erstrecken sich dabei nicht nur auf die verpflichtende Umstellung von Neuverträgen, sondern auch auf die freiwillige Umstellung bestehender Verträge.

Angesichts der grundlegenden regulatorischen Intentionen gewinnen Aktien wieder an Bedeutung in der Entlohnung und Steuerung von Vorständen und Top-Führungskräften. Ausdruck dafür ist die Implementierung so genannter Stock Ownership Guidelines. Diese verpflichten das Top-Management zum Erwerb und Halten von Aktien des eigenen Unternehmens – auch über die Dauer der Betriebszugehörigkeit hinaus. Der Anteil ist dabei nach Hierarchiestufen unterschiedlich, aber stets signifikant.

Laut der Studie haben mit Bayer, Daimler, Deutsche Bank und Siemens bereits vier DAX-Unternehmen entsprechende Regelungen für ihr Top- Management eingeführt, weitere befinden sich im Planungs- und Implementierungsprozess oder haben Anforderungen an ein Eigeninvestment in Aktien als Voraussetzung zur Teilnahme der Langfristvergütung.

Die ausführliche Pressemitteilung dazu ist hier abrufbar. 

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